Überblick

Bonitätsprüfungen für Ihr Geschäft mit Privat- und Firmenkunden

Sie als Handwerker, Vermieter oder Dienstleister können die Bonität potenzieller Kunden und Zulieferer ab sofort einfach und schnell online über die SCHUFA Plattform abfragen. Als Kunde der Volksbank eG Wümme-Wieste profitieren Sie vom direkten Zugang zu SCHUFA Produkten zu Vorteilskonditionen und bringen so mehr Sicherheit in Ihre Projekt- und Auftragsplanung – für Ihr Geschäft mit Privat- und Firmenkunden.

Sie erhalten auf dieser Seite alle wichtigen Infos über das Angebot der SCHUFA für Handwerker, Vermieter und Dienstleister. Anschließend gelangen Sie direkt zur SCHUFA Plattform. Für die Nutzung müssen Sie sich einmalig bei der SCHUFA registrieren.

Mit der SCHUFA Plattform haben Sie Zugriff auf die Bonitätsdaten von ca. 6 Mio. Firmenkunden und ca. 67,9 Mio. Privatpersonen. Nach einmaliger Registrierung stehen Ihnen folgende SCHUFA-Produkte zur Verfügung:

Für Ihr Geschäft mit Privatkunden

Auskunft vor Abschluss

Auskunft zum Auftraggeber (Privatperson) vor Abschluss eines Vertrages mit Zahlungsvereinbarung auf Rechnung

  • Schnelle und einfache Lösung, um die Zahlungsfähigkeit eines Auftraggebers einzuschätzen
  • Bieten Sie damit auch Neukunden die in Deutschland beliebte Zahlart „auf Rechnung“ an

Mietinteressenten oder Wohnungsverkauf

Auskunft zum Mietinteressent vor Abschluss eines Wohnungsmietvertrages

  • Die Auskunft kann genutzt werden, um die Zahlungsfähigkeit eines jeweiligen Mietinteressenten einzuschätzen

Auskunft zum Kaufinteressenten vor Wohnungsverkauf aus einer Wohneigentumsgemeinschaft

  • Die Auskunft kann genutzt werden, um die Bonität eines Kaufinteressenten vor Wohnungsverkauf aus einer Wohneigentumsgemeinschaft einzuschätzen (Verwalterzustimmung nach §12 WEG).
Muster herunterladen

Adressauskunft

Adressauskunft zu unbekannt verzogener Person

  • Erhalten Sie die aktuelle Anschrift unbekannt verzogener Geschäftspartner und Kunden

Für Ihr Geschäft mit Firmenkunden

Vertragsarten

Einzelbezugsverfahren

Kein Mindestumsatz und keine Vertragslaufzeit. Die Freischaltung für die Nutzung der SCHUFA Plattform erfolgt sofort, es können umgehend SCHUFA-Produkte bezogen werden. Die Abrechnung in diesem Modell erfolgt direkt nach dem Produktbezug. Diese Variante lohnt sich bei gelegentlichem Bedarf an SCHUFA-Produkten und geringen Abnahmemengen.

Laufzeitverfahren

Die Preise für SCHUFA-Produkte sind deutlich günstiger als im Einzelbezugsverfahren. Die Freischaltung für die Nutzung der SCHUFA Plattform erfolgt innerhalb weniger Werktage, anschließend können SCHUFA-Produkte bezogen werden. Diese Variante ist sinnvoll bei regelmäßigem Bedarf an SCHUFA-Produkten. Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Die Kündigung des Laufzeitverfahrens kann frühestens zwei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich erfolgen.

Preise (brutto)

Monatlicher Mindestumsatz

  • Einzelbezug: 0,00 Euro
  • Laufzeitverfahren: 14,90 Euro

Der Mindestumsatz wird mit dem Preis der bezogenen SCHUFA-Produkte in einer Monatsrechnung verrechnet.  

Anfrage zum Auftraggeber (Privatperson) vor Abschluss eines Vertrages mit Zahlungsvereinbarung auf Rechnung

  • Einzelbezug: 16,90 Euro
  • Laufzeitverfahren: 6,90 Euro

Auskunft zum Mietinteressent vor Abschluss eines Wohnungsmietvertrages

  • Einzelbezug: 16,90 Euro
  • Laufzeitverfahren: 6,90 Euro

Auskunft zum Kaufinteressenten vor Wohnungsverkauf aus einer Wohneigentumsgemeinschaft

  • Einzelbezug: 16,90 Euro
  • Laufzeitverfahren: 6,90 Euro

Auskunft zu unbekannt verzogener Person

  • Einzelbezug: 5,90 Euro
  • Laufzeitverfahren: 3,90 Euro

SCHUFA-Kurzauskunft

  • Einzelbezug: 9,90 Euro
  • Laufzeitverfahren: 5,90 Euro

SCHUFA-Kompaktauskunft

  • Einzelbezug: 19,90 Euro
  • Laufzeitverfahren: 11,90 Euro

SCHUFA-Vollauskunft

  • Einzelbezug: 29,90 Euro
  • Laufzeitverfahren: 16,90 Euro

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse

Damit Sie eine SCHUFA-Auskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und vorab eine Information des Kunden über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Hierfür können Sie den SCHUFA-Hinweis und das SCHUFA-Informationsblatt nutzen und diese in Ihre Vertragsunterlagen integrieren. Die Dokumente finden Sie nach erfolgreicher Registrierung auf der SCHUFA Plattform.

Auf Rechnung / Ausfallrisiko

Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Dienstleister und Auftraggeber einen Vertrag mit der Zahlungsvereinbarung „auf Rechnung“ abschließen wollen und der Dienstleister durch eine Vorleistung ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung nicht zahlt oder ein Vermieter oder Hausverwalter durch Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ein finanzielles Ausfallrisiko trägt.

SCHUFA Hinweis

Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA Hinweises sowie ergänzender SCHUFA Information durch den Auftraggeber.

Kontrollen / natürliche Personen

In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden. Es ist daher notwendig, dass Sie die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis 12 Monate aufbewahren.

Auch bei natürlichen Personen, die gewerblich tätig sind (z.B. Kleingewerbetreibende, Freiberufler) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß DS-GVO.

Registrierung