Hilfe zur Selbsthilfe: Alles was Sie als Eigentümer jetzt wissen sollten.
Grundsteuerreform in Niedersachsen
Hilfe zur Selbsthilfe
Werden Sie ab dem 1. Juli 2022 aktiv!
Durch die Grundsteuerreform in Niedersachsen müssen alle Eigentümer eines Wohngrundstückes ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Was steckt dahinter?
Ab 2025 wird die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet. Diese neue Berechnungsgrundlage wird von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Gemeinden setzen die Grundsteuer anschließend unter Einbeziehung des selbst festgelegten Hebesatzes fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025.
Alle Eigentümer von
- Einfamilienhäusern
- Eigentumswohnungen
- Unbebauten Grundstücken
- Land- und Forstwirtschaft
werden deshalb vom Finanzamt angeschrieben und aufgefordert bestimmte Daten zu melden.
Bis wann müssen die Daten gemeldet werden?
Die Daten können ab dem 1. Juli 2022 gemeldet werden und müssen bis spätestens 31. Januar 2023 gemeldet sein.
So funktioniert's
Alles, was Sie als Eigentümer wissen sollten
Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen nur folgende Angaben erforderlich:
- Lage des Grundstücks (Adresse)
- Amtliche Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Aktenzeichen des Finanzamtes
Sie können die wesentlichen Daten über den Grundsteuer-Viewer des Landesamt für Steuern in Niedersachsen abrufen.
Nachdem Sie den grünen Auswahlknopf gedrückt haben, reicht die Angabe der Adresse der Immobilie. Anschließend erhalten Sie einen Katasterauszug und weitere Daten.
Die Gebäudeart und Wohnfläche können aus anderen Unterlagen oder geschätzt eingegeben werden.
Das notwendige Aktenzeichen befindet sich im Anschreiben des Finanzamtes

Die Daten müssen ausschließlich online über das Portal ELSTER abgegeben werden. Es besteht eine Pflicht, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch abzugeben.
Eine Registrierung im ELSTER-Portal kann bis zu zwei Wochen dauern, sofern noch keine Registrierung im Portal erfolgt ist. Formulare werden nur in wenigen Ausnahmefällen akzeptiert.
Belege müssen nicht eingereicht werden.
Angehörige, die einen Zugang haben, können die Daten über deren Benutzerkonto übermitteln.
Es sind alle Eigentümer mit Adressdaten zu übermitteln. Bei Eigentumswohnungen bildet die Wohnung ein "Grundstück". Nur hierfür sind die Eigentümer zu erklären.
Hier sind weitere Daten zu übermitteln. Weitere Informationen können Sie der Checkliste Grundsteuer A für Betriebe der Land und Forstwirtschaft entnehmen.
Einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden auch einzelne beziehungsweise mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke, welche verpachtet sind, ungenutzt sind oder unentgeltlich überlassen werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst kein aktiver Land- oder Forstwirt sind.
Die jeweiligen Gemeinden berechnen auf Basis der hinterlegten Daten und den Gemeinde-Hebesätzen die Grundsteuer neu. Der neue Grundsteuerbetrag ist ab 2025 zu zahlen.