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Vorsorgen für den Ernstfall
Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung & Erben/Vererben
Die wichtigsten Unterlagen zu den Veranstaltungen hat Frau Dittmer uns für Sie zur Verfügung gestellt. (Stand: Oktober 2022)

Unsere Referentin Frau Monika Dittmer, Justizinspektorin a. D., begeistert die Zuhörer schon seit Jahren mit anschaulichen und praxisorientierten Vorträgen. Auch dieses Jahr dürfen wir Frau Dittmer zu zwei spannenden Informationsveranstaltungen bei uns begrüßen:
- Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
- Erben und Vererben
Jeder von uns kann von einen auf den anderen Tag durch einen Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder altersbedingt nicht mehr in der Lage sein, seinen Willen gegenüber Ärztinnen und Ärzten mitteilen zu können oder auch seine rechtlichen Angelegenheiten selbst regeln zu können. Und: Entgegen der weitläufigen Annahme sind auch nahe Verwandte wie Ehegatten und Kinder nicht automatisch vertretungsberechtigt sondern benötigen eine Vorsorgevollmacht. Mit dem sensiblen Thema „Erbschaft verwalten“ befassen sich die wenigsten Menschen gerne. Niemand denkt bereitwillig über Sterben, den Tod oder das eigene Testament nach. Dennoch ist es wichtig, sich früh genug Gedanken über seinen letzten Willen und die Absicherung der Liebsten zu machen. Sie können mit einem Testament oder Erbvertrag zu Lebzeiten die Erbschaft regeln und vermeiden im Todesfall Streitigkeiten zwischen den Erben.
Unsere Referentin Monika Dittmer ist eine erfahrene Rechtspflegerin und Juristin und eine ausgesprochene Fachfrau auf diesem Gebiet. Sie versteht es, die Themenbereiche ohne akademisch-juristische Fachsimpelei verständlich auf den Punkt zu bringen.
Die Veranstaltungen fanden im Jahr 2022 bereits statt.
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